{"id":2071,"date":"2020-07-02T14:47:42","date_gmt":"2020-07-02T12:47:42","guid":{"rendered":"https:\/\/uniclaro.com\/wordpress\/?page_id=2071"},"modified":"2023-06-23T16:27:16","modified_gmt":"2023-06-23T14:27:16","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/uniclaro.com\/wordpress\/agbs\/","title":{"rendered":"AGBs"},"content":{"rendered":"\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Allgemeine Verkaufs-, Liefer und\nZahlungsbedingungen\n<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Geltungsbereich\n<\/p>\n\n\n\n<p>Die folgenden Gesch\u00e4ftsbedingungen finden Anwendung auf alle von der Uniclaro GmbH\nabgegebenen Angebote, angenommenen Verkaufsauftr\u00e4ge sowie Bestellungen bei Lieferanten. Die\nnachstehenden Bedingungen gelten bei schriftlicher oder stillschweigender Akzeptanz durch den\nVertragspartner, ebenfalls bei Annahme der Ware und Ausgleich der entsprechenden Rechnung. Sie\ngelten auch dann, wenn die Uniclaro GmbH nicht explizit anderslautenden Bedingungen des\nVertragspartners widerspricht oder widersprochen hat. Fehlendes Widersprechen kann insoweit nicht\nals Zustimmung verstanden werden. Die Geltung abweichender Bedingungen ist ausgeschlossen, es\nsei denn, die Abweichung von den vorliegenden Gesch\u00e4ftsbedingungen wurde durch schriftliche\nZustimmung beider Parteien vereinbart.\n<\/p>\n\n\n\n<p>2. Vertragsschluss\n<\/p>\n\n\n\n<p>2.1 Eine gegen\u00fcber der Uniclaro GmbH abgegebene Bestellung begr\u00fcndet keinen Vertrag. Ein\nVertragsschluss bedarf zuvor der ausdr\u00fccklichen Annahme bzw. Best\u00e4tigung durch die Uniclaro\nGmbH.<br>\n2.2 Der Besteller bleibt an seine Bestellung 30 Tage gebunden. Wird nicht binnen 30 Tagen die\nAnnahme durch die Uniclaro GmbH erkl\u00e4rt, kann der Besteller von seiner Bestellung Abstand\nnehmen, sofern entsprechende Erkl\u00e4rung nicht abgegeben wird, bleibt der Besteller auch dar\u00fcber\nhinaus an seine Bestellung gebunden. Eine blo\u00dfe Bestellbest\u00e4tigung stellt noch keine\nVertragsannahme durch die Uniclaro GmbH dar.\n<\/p>\n\n\n\n<p>2.3 Die Angebote der Uniclaro GmbH sind freibleibend und unverbindlich und haben eine G\u00fcltigkeit\nvon 24 Stunden, soweit nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart.\n<\/p>\n\n\n\n<p>3. Lieferbedingungen \/ Selbstbelieferungsvorbehalt \/ Rahmenauftr\u00e4ge\n<\/p>\n\n\n\n<p>3.1 Liefertermine stellen keine fixen Abreden, sondern lediglich Anhaltspunkte dar. Diese werden\nnach bestem Wissen und so pr\u00e4zise wie m\u00f6glich angeben, werden aber nicht Vertragsbestandteil.\nDie Lieferfrist beginnt mit Eingang der Bestellbest\u00e4tigung beim Besteller\/K\u00e4ufer, jedoch nicht vor der\nBeibringung der vom K\u00e4ufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor\nEingang einer vereinbarten Anzahlung.\n<\/p>\n\n\n\n<p>3.2 Teillieferungen sind zul\u00e4ssig, soweit sie dem K\u00e4ufer zumutbar sind.<br>\n3.3. In F\u00e4llen h\u00f6herer Gewalt, wie z.B. Krieg oder Kriegsgefahren, Arbeitskampfma\u00dfnahmen (auch\nin Zuliefererbetrieben der Uniclaro GmbH) oder im Fall von Allocations, die f\u00fcr die Uniclaro GmbH\nnicht vorhersehbar sind, ist die Uniclaro GmbH berechtigt, die Frist zur Vertragserf\u00fcllung, um eine\ndem jeweiligen Ereignis angemessen Frist zu verl\u00e4ngern.<br>\n3.4 Wird die Uniclaro GmbH trotz Abschlusses eines g\u00fcltigen Kaufvertrages von ihrem Lieferanten\nmit der vom K\u00e4ufer bestellten Ware nicht rechtzeitig oder nicht richtig beliefert, ohne dass die\nUniclaro GmbH, die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung zu vertreten hat, kann die\nUniclaro GmbH vom Vertrag zur\u00fccktreten. Der K\u00e4ufer wird umgehend \u00fcber diesen Umstand\ninformiert werden. Tritt die Uniclaro GmbH nicht vom Vertrag zur\u00fcck, wird sie f\u00fcr die Dauer der nicht\nrechtzeitigen oder nicht richtigen Selbstbelieferung von ihrer Leistungspflicht freigestellt. Der K\u00e4ufer\nkann f\u00fcr diesen Fall vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn ihm ein Festhalten daran nicht zuzumuten ist.\nIm Falle des R\u00fccktritts durch eine der Vertragsparteien sind empfangene Leistungen\nzur\u00fcckzugew\u00e4hren.<br>\n3.5 Rahmenauftr\u00e4ge haben eine \u00fcbliche Laufzeit von 12 Monaten, beginnend mit erster Lieferung.\nNicht abgerufene Ware wird nach Ablauf eines Rahmenauftrages vollst\u00e4ndig ausgeliefert. Nach Ablauf\nbefindet sich der Besteller im Annahmeverzug, ohne dass es eines weiteren Anbietens der Leistung\ndurch die Uniclaro GmbH bedarf, soweit nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart.\n<\/p>\n\n\n\n<p>4. Preise\n<\/p>\n\n\n\n<p>4.1 Die angegebenen Preise verstehen sich netto und gelten f\u00fcr Lieferungen ab Lager der Uniclaro\nGmbH zuz\u00fcglich Verpackung. Anderslautende Vereinbarungen bed\u00fcrfen der schriftlichen\n<\/p>\n\n\n\n<p>Vereinbarung. Skonti werden nicht gew\u00e4hrt, wenn sich der K\u00e4ufer mit der Bezahlung fr\u00fcherer\nLieferungen in Zahlungsverzug befindet.<br>\n4.2 Bei einem Kaufpreis in fremder W\u00e4hrung tr\u00e4gt der K\u00e4ufer das Risiko einer Verschlechterung des\nUmtauschverh\u00e4ltnisses der W\u00e4hrung gegen\u00fcber dem Euro f\u00fcr den Zeitraum ab Vertragsschluss bis\nEingang des Betrages bei der Uniclaro GmbH.\n<\/p>\n\n\n\n<p>5. Zahlungen, Aufrechnung und Leistungsverweigerungsrecht\n<\/p>\n\n\n\n<p>5.1 Zahlungen sind ohne jeden Abzug sofort f\u00e4llig, sofern keine anderslautenden Zahlungsziele\nschriftlich vereinbart wurden. Nachnahmesendungen sind ohne jeden Abzug zahlbar.<br>\n5.2 Wechsel oder Schecks werden nur erf\u00fcllungshalber, nie an Erf\u00fcllung statt angenommen. Mit der\nBegebung des Wechsels oder des Schecks geht auch das Eigentum am Wechsel oder Scheck auf den\nVerk\u00e4ufer \u00fcber.\n<\/p>\n\n\n\n<p>5.3 Werden Zahlungen sp\u00e4ter als nach Ziff. 5.1 vereinbart geleistet, so steht es der Uniclaro GmbH\nfrei, dem K\u00e4ufer vom Zeitpunkt der F\u00e4lligkeit an bis zur Zahlung Zinsen in H\u00f6he von 3% \u00fcber dem\nBasiszinssatz zu berechnen, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Befindet sich der K\u00e4ufer im Verzug,\nwerden bis zur Zahlung Zinsen in H\u00f6he von 5% \u00fcber dem Basiszinssatz berechnet. Der K\u00e4ufer hat\ndas Recht, einen geringeren Schaden nachzuweisen. F\u00fcr Gesch\u00e4ftskunden werden durchgehend 9 %\nZinsen \u00fcber dem Basiszinssatz erhoben.\n<\/p>\n\n\n\n<p>5.4 Wenn sich die Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des K\u00e4ufers nach Vertragsschluss wesentlich\nverschlechtern oder wenn eine solche Verm\u00f6gensverschlechterung erst nach Vertragsschluss\nbekannt wird, wird die Uniclaro GmbH von ihrer Leistungspflicht befreit, bis der K\u00e4ufer Zahlung leistet\noder eine angemessene Sicherheit f\u00fcr die Forderung bereitgestellt hat.\n<\/p>\n\n\n\n<p>5.5 Der K\u00e4ufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Anspr\u00fcchen oder mit\nschriftlicher Einwilligung der Uniclaro GmbH aufrechnen und nur in solchen F\u00e4llen ein\nZur\u00fcckbehaltungsrecht aus\u00fcben. Das kaufm\u00e4nnische Zur\u00fcckbehaltungsrecht nach \u00a7 369 HGB ist\nausgeschlossen.\n<\/p>\n\n\n\n<p>6. Sachm\u00e4ngel \/ NCNR-Vereinbarung\n<\/p>\n\n\n\n<p>6.1 Die Uniclaro GmbH gew\u00e4hrleistet, dass die bestellten Waren bei Gefahren\u00fcbergang frei von Sach-\nund Rechtm\u00e4ngeln sind.<br>\n6.2 Nach Eingang der Ware hat der K\u00e4ufer diese umgehend auf Vollst\u00e4ndigkeit und\/oder etwaige\nM\u00e4ngel zu untersuchen.\n<\/p>\n\n\n\n<p>6.3 Der K\u00e4ufer hat das Recht, im Falle eines Mangels die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung\neiner mangelfreien Sache zu verlangen. Die Uniclaro GmbH kann die gew\u00e4hlte Art der Nacherf\u00fcllung\nverweigern, wenn sie nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Kosten m\u00f6glich ist. Dies gilt insbesondere auch\nf\u00fcr den Ersatz von Aufwendungen gem. \u00a7 439 Abs. 3 BGB. Erhebt die Uniclaro GmbH in diesem\nZusammenhang die Einrede der Unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit, bleiben die \u00fcbrigen Gew\u00e4hrleistungsrechte\ndavon unber\u00fchrt.\n<\/p>\n\n\n\n<p>6.4 R\u00fcckgriffanspr\u00fcche des K\u00e4ufers gegen die Uniclaro GmbH gem. \u00a7 478 BGB bestehen nur insoweit,\nals der K\u00e4ufer mit seinem Abnehmer keine \u00fcber die gesetzlichen M\u00e4ngelanspr\u00fcche hinausgehenden\nVereinbarungen getroffen hat.<br>\n6.5 Voraussetzung f\u00fcr Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche ist, dass der Mangel nicht durch unsachgem\u00e4\u00dfe\nBedienung, Benutzung oder Beanspruchung entstanden ist.\n<\/p>\n\n\n\n<p>6.6 Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers wegen Sachm\u00e4ngeln verj\u00e4hren in einem Jahr ab \u00dcbergabe\/Ablieferung\ndes Kaufgegenstandes an den K\u00e4ufer. Hiervon ausgenommen sind M\u00e4ngelanspr\u00fcche von\nVerbrauchern sowie Schadensersatzanspr\u00fcche wegen der Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder\nGesundheit und\/oder Schadensersatzanspr\u00fcche aufgrund von grob fahrl\u00e4ssig oder vors\u00e4tzlich\nverursachten Sch\u00e4den durch die Uniclaro GmbH Insoweit gelten die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen.\u201c\n6.7 NCNR-Vereinbarung:\n<\/p>\n\n\n\n<p>Soweit nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart, gelten Auftr\u00e4ge als kundenspezifisch hergestellt oder\nbeschafft und k\u00f6nnen somit nicht f\u00fcr andere Kunden oder Verwendungszwecke eingesetzt werden.\nSofern nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart, nimmt die Uniclaro GmbH daher Auftr\u00e4ge nur unter\nEinbezug einer \u201eNCNR\u201c- Klausel an. \u201eNCNR\u201c (non-cancellable, non-returnable) ist gleichbedeutend\nmit \u201enicht stornierbar, nicht r\u00fcckgabeberechtigt\u201c und bedeutet, dass Auftr\u00e4ge und Produkte, die\nunter diese Klausel fallen, nach der schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung durch die Uniclaro GmbH weder\nstorniert noch ge\u00e4ndert werden k\u00f6nnen.\n<\/p>\n\n\n\n<p>7. Unm\u00f6glichkeit, Vertragsanpassung\n<\/p>\n\n\n\n<p>7.1 Soweit die Lieferung unm\u00f6glich ist, ist der K\u00e4ufer berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es\nsei denn, dass die Uniclaro GmbH die Unm\u00f6glichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschr\u00e4nkt sich\nder Schadensersatzanspruch des K\u00e4ufers auf zehn Prozent des Wertes desjenigen Teils der Lieferung,\nder wegen der Unm\u00f6glichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese\nBeschr\u00e4nkung gilt nicht, soweit in F\u00e4llen des Vorsatzes, der groben Fahrl\u00e4ssigkeit oder wegen der\nVerletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine \u00c4nderung der\nBeweislast zum Nachteil des K\u00e4ufers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des K\u00e4ufers zum\nR\u00fccktritt vom Vertrag bleibt unber\u00fchrt.\n<\/p>\n\n\n\n<p>7.2 Sofern unvorhersehbare Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung\nerheblich ver\u00e4ndern oder auf den Betrieb der Uniclaro GmbH erheblich einwirken, wird der Vertrag\nunter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht\nvertretbar ist, steht der Uniclaro GmbH das Recht zu, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Will sie von\ndiesem R\u00fccktrittsrecht Gebrauch machen, so hat sie dies nach Erkenntnis der Tragweite des\nEreignisses unverz\u00fcglich dem K\u00e4ufer mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zun\u00e4chst mit dem\nK\u00e4ufer eine Verl\u00e4ngerung der Lieferzeit vereinbart war.\n<\/p>\n\n\n\n<p>8. Sonstige Schadensersatzanspr\u00fcche<br>\n8.1 Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen\nVerletzung von Pflichten aus dem Schuldverh\u00e4ltnis und aus unerlaubter Handlung, sind\nausgeschlossen.<br>\n8.2 Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in F\u00e4llen\ndes Vorsatzes, der groben Fahrl\u00e4ssigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der\nGesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch\nf\u00fcr die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,\nvorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit vorliegt oder\nwegen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine \u00c4nderung\nder Beweislast zum Nachteil des K\u00e4ufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.\n8.3 Soweit dem K\u00e4ufer Schadensersatzanspr\u00fcche zustehen, verj\u00e4hren diese mit Ablauf der f\u00fcr\nSachm\u00e4ngelanspr\u00fcche geltenden Verj\u00e4hrungsfrist. Bei Schadensersatzanspr\u00fcchen nach dem\nProdukthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsvorschriften.\n<\/p>\n\n\n\n<p>9. Eigentumsvorbehalt\n<\/p>\n\n\n\n<p>9.1 Alle Lieferungen und Leistungen der Uniclaro GmbH erfolgen ausschlie\u00dflich unter verl\u00e4ngertem\nEigentumsvorbehalt. Die Uniclaro GmbH erm\u00e4chtigt den K\u00e4ufer insoweit, \u00fcber die Kaufsache im\nRahmen des ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehrs zu verf\u00fcgen. Im Gegenzug tritt der K\u00e4ufer der\nUniclaro GmbH im Voraus alle Rechte aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung ab.\n<\/p>\n\n\n\n<p>Es gilt daneben der Verarbeitungseigentumsvorbehalt. Insoweit bleibt die Uniclaro GmbH auch bei\nVerbindung, Vermischung oder Verarbeitung der durch sie gelieferten Ware Eigent\u00fcmer der\nVorbehaltsware, bzw. wird sie Miteigent\u00fcmerin an der neuen Sache bis zu dem Wert, der dem Wert\nder gelieferten Sache entspricht.\n<\/p>\n\n\n\n<p>9.2 Gesch\u00e4ftskunden d\u00fcrfen die Vorbehaltsware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang weiter\nver\u00e4u\u00dfern. Bei Zahlungsverzug des K\u00e4ufers kann die Uniclaro GmbH die Weiterver\u00e4u\u00dferungsbefugnis\nwiderrufen.<br>\n9.3 Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bez\u00fcglich der Vorbehaltsware\nresultierenden Forderungen tritt der K\u00e4ufer schon jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die\nUniclaro GmbH ab. Bei Ver\u00e4u\u00dferung von Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren zu einem\nGesamtpreis erfasst die Abtretung die dem Rechnungswert der Ware entsprechende erstrangige\nTeilforderung. Die Forderungsabtretung umfasst auch Forderungen des K\u00e4ufers auf den Schlusssaldo\neines Kontokorrents, den der K\u00e4ufer mit seinen Kunden vereinbart. Auf Verlangen hat der K\u00e4ufer die\nForderungsabtretungen offen zu legen und jede gew\u00fcnschte Auskunft hinsichtlich der an die Uniclaro\nGmbH abgetretene Forderungen unter Vorlage der Belege zu erteilen.\n<\/p>\n\n\n\n<p>9.4 Ist der K\u00e4ufer nicht selbst H\u00e4ndler, ist er zum Weiterverkauf bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung der\nGesamtforderung der Uniclaro GmbH aus der Gesch\u00e4ftsverbindung nur bei schriftlicher Einwilligung\ndes Verk\u00e4ufers berechtigt.<br>\n9.5 Bei Zahlungsverzug oder sonstigen erheblichen Vertragsverst\u00f6\u00dfen des K\u00e4ufers ist die Uniclaro\nGmbH nach angemessener Fristsetzung zum R\u00fccktritt und zur R\u00fcckforderung der \u00fcberlassenen Ware\nberechtigt. Der K\u00e4ufer ist in diesem Falle verpflichtet, Herausgabeanspr\u00fcche gegen Dritte an die\nUniclaro GmbH abzutreten. Der K\u00e4ufer gestattet der Uniclaro GmbH unwiderruflich das Betreten der\nR\u00e4ume des K\u00e4ufers, in denen die Vorbehaltsware gelagert ist, um der Uniclaro GmbH die Wegnahme\nzu erm\u00f6glichen oder auch um die Ware zu besichtigen.\n<\/p>\n\n\n\n<p>9.6 \u00dcbersteigt der Wert der Sicherung der Uniclaro GmbH nachhaltig und unter Einschluss der\nVorausabtretungen seine Forderungen um 20%, so ist sie auf Verlangen des K\u00e4ufers verpflichtet, ihr\n<\/p>\n\n\n\n<p>einger\u00e4umte Sicherheiten nach ihrer Wahl freizugeben, bis der Wert der verbleibenden Sicherungen\ndie Forderungen der Uniclaro GmbH um weniger als 20% \u00fcbersteigt. Als Bezugsgr\u00f6\u00dfe f\u00fcr die\nBerechnung des Wertes der Sicherung gilt der jeweilige Verkaufspreis der Uniclaro GmbH, abz\u00fcglich\n10%, wenn die Ware nicht mehr neuwertig ist.\n<\/p>\n\n\n\n<p>9.7 Dem K\u00e4ufer ist ohne schriftliche Einwilligung der Uniclaro GmbH nicht gestattet, die\nVorbehaltsware zu verpf\u00e4nden oder zur Sicherung zu \u00fcbereignen oder diese sonst mit Rechten Dritter\nzu belasten.\n<\/p>\n\n\n\n<p>10. Geltendes Recht und Gerichtsstand\n<\/p>\n\n\n\n<p>10.1 Auf von der Uniclaro GmbH abgeschlossene Vertr\u00e4ge findet ausschlie\u00dflich das Recht der\nBundesrepublik Deutschland unter ausdr\u00fccklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts gem. CISG sowie\ndes deutschen Internationalen Privatrechts Anwendung. Gerichtsstand f\u00fcr s\u00e4mtliche Streitigkeiten\naus oder \u00fcber ein Vertragsverh\u00e4ltnis mit der Uniclaro GmbH ist Stuttgart.\n<\/p>\n\n\n\n<p>10.2 Wird der Kaufvertrag im EU-innergemeinschaftlichen Verkehr geschlossen und ausgef\u00fchrt und\nlegt der K\u00e4ufer dem Verk\u00e4ufer nicht mit der Bestellung seine Umsatzsteueridentifikationsnummer\nvor, so ist die Uniclaro GmbH berechtigt, die betreffende bundesdeutsche Umsatzsteuer zus\u00e4tzlich\nzu dem vereinbarten Kaufpreis in Rechnung zu stellen und zu verlangen.\n<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Verkaufs-, Liefer und Zahlungsbedingungen 1. Geltungsbereich Die folgenden Gesch\u00e4ftsbedingungen finden Anwendung auf alle von der Uniclaro GmbH abgegebenen Angebote, angenommenen Verkaufsauftr\u00e4ge sowie Bestellungen bei Lieferanten. 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